Muss ich in die Genossenschaft einsteigen?

Grundsätzlich muss niemand Genossenschaftsmitglied werden. Die Genossenschaft bietet das „Recht der Versorgung“. Wer aber alle Vorteile nutzen möchte (beispielsweise eine genossenschaftliche Rückvergütung), sollte Mitglied werden.

Außerdem gilt inzwischen das neue Gebäudeenergiegesetz. Wer Mitglied in der Genossenschaft wird, hat automatisch die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und eine CO2-Steuer ist auf „erneuerbare Wärmeenergien“ auch nicht fällig.