Eure alte Heizung muss nicht ausgebaut werden – keiner kann Euch dazu zwingen. Allerdings ist zu bedenken, dass für deren parallelen Weiterbetrieb sowohl Energie- als auch Wartungskosten weiterhin anfallen, was Eure Kalkulation negativ beeinflusst. Sinnvoller Weise sollte also Eure alte Ölheizung stillgelegt werden.
Des Weiteren wird zwischen Euch und der Genossenschaft ein Wärmeliefervertrag geschlossen, der im Normalfall Euren bisherigen durch Öl oder Gas erzeugten Gesamtwärmebedarf abdeckt. Solltet Ihr zusätzlich durch Eure Ölheizung Wärme erzeugen und somit den Regionalwärmebedarf reduzieren, wird ggf. der im Wärmeliefervertrag festgelegte Mindestwärmeumsatz unterschritten, auf dem aber die Kalkulation der Investition beruht.
Die Liefermenge wird so vereinbart, dass auch bei milden Wintern kein Mengenkonflikt entsteht. Wird Euer Haus energetisch saniert, könnt Ihr die Liefermenge anpassen.