Wann muss ich bezahlen?

Der Genossenschaftsanteil ist in zwei Schritten einzuzahlen:

  • Die erste Zahlung hat ab Eintritt in die Genossenschaft auf Abruf und nach Erfordernis zu erfolgen. Die Höhe dieser Zahlung beträgt 300 €. Hiervon werden die vorbereitenden Planungen, die Projektentwicklung bis hin zur Vergabebereitschaft des Netzes finanziert.
  • Die zweite Zahlung ist zu Beginn der Phase 2 auf Abruf zu entrichten. Die Höhe dieser Zahlung beträgt 6.200 €. Dieser Betrag ist Teil der Finanzierung für das Rohrnetz, die Heizzentrale und die Hausanschlüsse.