Was ist, wenn ein Energielieferant aus dem Vertrag mit der Genossenschaft aussteigt?

Die Verträge mit den Energielieferanten haben eine fest definierte, langfristige Laufzeit und Leistung zumeist mit Verlängerungsoption. Ein einseitiges Aussteigen ist daher gar nicht möglich. Es gilt der Grundsatz der Vertragstreue.