Die Mitglieder einer Genossenschaft entscheiden selbst im Rahmen der Generalversammlung, wie lange die vereinbarten Preise gültig besitzen.
In einer Genossenschaft gilt das Selbstkostenprinzip. Gewinne, die erzielt werden und nicht für den Genossenschaftsfortbestand benötigt werden, werden an die Mitglieder wieder steuerlich optimiert zurückvergütet. Dies ist auch gesetzlich so geregelt.