Wie sieht’s mit einer Wärmeliefergarantie aus?

Mindestens zwei der drei ortsansässigen Biogasanlagen werden das Netz mit Wärme versorgen. Diese reichen aus, um mehr als die Grundlast des Wärmebedarfes zu decken. Teilweise ist auf den Betrieben mehr elektrische Leistung installiert, als im Durchschnitt betrieben werden kann.

Darüber hinaus wird über ein von der Genossenschaft errichtets Heizhaus ebenfalls nach Bedarf Wärme dem System zugeführt. Derzeit sind hier zwei 250kW Hackschnitzelheizungen vorgesehen, welche nach Bedarf hoch und runtergefahren werden. Eine dieser Anlagen wird in der Modellberechnung nur 500 Stunden im Jahr benötigt und ist somit also weitgehend als Redundanz anzusehen. Ergänzend wird im Heizhaus auch noch
ein Spitzenlastkessel vorgesehen.

Wir sind als Wärmelieferant analog der öffentlichen Wasser- oder Stromversorgung verpflichtet, für eine stetige und ununterbrochene Wärmeversorgung zu sorgen. Sollte es wirklich zu einer Störung kommen, wird diese durch mit den Errichtern geschlossen Wartungsverträge kurzfristigst behoben. Es gelten auch für uns die rechtlichen Vorgaben für Wärmeversorger.